P. Diddys Kautionsantrag von Staatsanwaltschaft abgelehnt

P. Diddys Kautionsantrag von Staatsanwaltschaft abgelehnt

Anfang Juli wurde P. Diddy in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen: Er soll gegen das sogenannte “Mann Act”-Gesetz, auch bekannt als Transport zu Zwecken der Prostitution, verstoßen haben. Während P. Diddy sich gegen die Verurteilung wehrt und beteuert, selbst nie an den fraglichen Aktivitäten beteiligt gewesen zu sein, wurde sein erster Antrag auf Kaution für 866.000 Euro abgelehnt. Wie TMZ berichtete, wurde nun auch sein letzter Kautionsantrag über 37,2 Millionen Euro von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Sie argumentiert, dass P. Diddy aufgrund seiner gewalttätigen Vergangenheit eine Gefahr für andere darstelle.

P. Diddy im Jahr 2007

Und das ist noch nicht alles: Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass bei P. Diddy ein hohes Fluchtrisiko bestehe. Denn er habe “unbegrenzte finanzielle Mittel … seine Fähigkeit, seine Verbrechen zu vertuschen, seine früheren Versuche, Sicherheitsbeamte zu bestechen, sowie seine allgemeine Missachtung der Rechtsstaatlichkeit”. Bei den beiden Anklagepunkten, in denen P. Diddy für schuldig befunden wurde, wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, aktiv die “Freak-off”-Zusammenkünfte organisiert und die beteiligten Frauen unter Druck gesetzt und mit Drogen gefügig gemacht zu haben. P. Diddy hingegen gab an, lediglich als Beobachter und Filmer teilgenommen zu haben.

P. Diddy, Musiker

Die finale Entscheidung fällt der vorsitzende Richter, der vor seiner Kautionsentscheidung einiges zu bedenken hat. Zuletzt wurde bekannt, dass US-Präsident Donald Trump eine Begnadigung für P. Diddy erwägt. Er könnte also schon dann reagieren, sollte dem Angeklagten die Kaution verweigert werden. Ansonsten müsste P. Diddy bis zur Verkündung des Strafmaßes im Oktober hinter Gittern bleiben.

P. Diddy im Jahr 1999

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